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Voraussetzung für ein Heinrich Hertz-Stipendium

Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für eine Förderung durch die Heinrich-Hertz-Stiftung. Bitte prüfen Sie, ob diese Voraussetzungen für Sie gegeben sind.

Es werden nur Forschungsvorhaben für Auslandsaufenthalte gefördert. Stipendien für ein Studium, Praktika, Teilnahme an Kongressen, Tagungen o.ä. werden nicht vergeben.

Einen Antrag stellt in der Regel eine Fachprofessorin oder ein Fachprofessor einer nordrhein-westfälischen Hochschule. ACHTUNG: Ein Antrag kann nicht von der Bewerberin oder dem Bewerber selbst gestellt werden.

  1. Die/der deutsche Wissenschaftler/in ist in Nordrhein-Westfalen tätig und plant einen Forschungsaufenthalt im Ausland.
  2. Die/der ausländische Wissenschaftler/in plant einen Forschungsaufenthalt in Nordrhein-Westfalen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Hochschullehrerinnen und -lehrer,
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler,
  • sonstige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Doktorandinnen und Doktoranden nur, wenn sie sich in der Endphase der Promotion befinden und für den Abschluss der Promotion ein Forschungsprojekt im Ausland erforderlich ist (maximal 6 Monate Förderung),
  • besonders qualifizierte Studierende, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen und für deren Abschlussarbeit ein Projekt im Ausland erforderlich oder sehr wichtig ist (maximal 6 Monate Förderung).

Die Vergabe eines Heinrich Hertz-Stipendiums ist nicht an ein Mindest- oder Höchstalter gebunden.

Bei ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann bei einem kurzzeitigen Aufenthalt (bis zu 3 Monaten) darauf verzichtet werden, sofern für das geplante Projekt Deutschkenntnisse nicht erforderlich sind.

Ein Stipendium für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfordert den Nachweis über Kenntnisse der Sprache des Gastlandes.

Bis zu Beginn des von der Heinrich Hertz-Stiftung geförderten Forschungsvorhabens muss die Bewerberin oder der Bewerber in ihrem oder seinem Heimatland wissenschaftlich tätig sein.

Die/der Kandidat/in kehrt nach Abschluss des Forschungsprojekts in ihr/sein Heimatland zurück.

Auch wenn ein längerer Zeitraum eingeplant ist, werden Bewilligungen auf die Dauer eines Jahres beschränkt. Selbst wenn eine Verlängerung nicht möglich ist, sollte das Projekt so angelegt sein, dass ein Teilerfolg innerhalb der ersten 12 Monate zu erwarten ist. Die Ausschöpfung des zweijährigen Bewilligungsrahmens setzt eine sehr gute Bewertung der Ergebnisse des ersten Jahres sowie der Aussichten für die Verlängerung voraus.

Kurzzeitige Vorhaben (bis zu ca. 6 Wochen) werden in der Regel nicht gefördert.

Die Fördermöglichkeiten sind auf personen-, nicht sachbezogene Zuwendungen beschränkt. Gefördert werden entweder Aufenthalts- oder Reisekosten. Beiträge zur Krankenversicherung sowie Sachkosten können nicht zusätzlich gezahlt werden.

Der derzeitige Höchstbetrag des Stipendiums beträgt 1.500,00 Euro pro Monat. Bei dem Stipendium handelt es sich um eine Nettozuwendung, die keiner Besteuerung unterliegt.

Die jeweilige Stipendienhöhe ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu begründen und an den wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerberin oder des Bewerbers auszurichten – weiterlaufende Bezüge, Unterhaltsleistungen, Eigenbeteiligung o.ä. sind zu berücksichtigen.

Unter gewissen Voraussetzungen und bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens 6 Monaten ist die Zahlung eines Familienzuschusses möglich.

Die Heinrich Hertz-Stiftung tritt nur als alleinige Stipendiengeberin auf. Eine zusätzliche Förderung des selben Projekts durch eine andere Stiftung ist nicht möglich.