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Vorgehensweise nach Bewilligung eines Heinrich Hertz-Stipendiums

Die Heinrich-Hertz-Stiftung bemüht sich, die Verwaltungsprozesse bei der Abwicklung eines Stipendiums möglichst unaufwendig zu gestalten. Bei einer Bewilligung sind folgende Punkte zu beachten:

Die Antragsteller/innen senden die Einverständniserklärung, die sie mit dem Bewilligungsbescheid der Heinrich Hertz-Stiftung bekommen, zurück.

Sobald der Zeitpunkt zum Beginn des Forschungsvorhabens feststeht, ist die Verwaltung der Heimathochschule zu informieren. Von dort werden die Fördermittel für die/den Stipendiat/in angefordert.

Kann das Stipendium nicht planmäßig in Anspruch genommen werden, ist die Geschäftsstelle der Heinrich Hertz-Stiftung zu unterrichten. Nach Ablauf einer Karenzzeit von zwei Jahren kann das Kuratorium die Fördermittel anderweitig verfügen.

Nach Abschluss des Forschungsvorhabens haben die Antragsteller/innen einen Bericht zu erstellen. Er wird mit dem ausgefüllten Formular zum „Verwendungsnachweis“ der Fördermittel bei der Verwaltung der Heimathochschule zur Prüfung eingereicht und an die Geschäftsstelle der Heinrich Hertz-Stiftung geschickt.