Direkt zum Inhalt wechseln
Logo

Bewilligung eines Heinrich Hertz-Stipendiums

Das Kuratorium der Heinrich Hertz-Stiftung entscheidet in der Regel zweimal im Jahr über Anträge auf Förderung durch Stipendien. Die Sitzungstermine werden auf der Website veröffentlicht. In besonderen Ausnahmefällen kann der/die Vorsitzende eine Eilentscheidung treffen.

Das Kuratorium berät sich auf Basis der Anträge nach Vorprüfung und Aufbereitung durch die Geschäftsstelle der Heinrich Hertz-Stiftung.

Unmittelbar nach der Entscheidung bekommen die Antragsteller/innen das Ergebnis mitgeteilt und werden über das weitere Vorgehen informiert.