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Bewerbung für ein Heinrich Hertz-Stipendium

Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Förderung und beachten Sie alle Bedingungen für die Zusammenstellung der Unterlagen zum Antrag auf ein Stipendium.

  • durch eine/n in Nordrhein-Westfalen tätige/n Hochschullehrer/in oder Wissenschaftler/in
  • formlos
  • in doppelter Ausführung
  • spätestens 3 Monate vor der nächsten Kuratoriumssitzung
  • bitte zusätzlich digital mit Porträtfoto Bewerber/in (72 dpi, 200 x 300 px) an: martina.schoeler@heinrich-hertz-stiftung.nrw.de
  • unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdegangs
  • in deutscher Sprache
  • ausländische Zeugnisse in deutscher Übersetzung
  • nicht nötig bei hauptamtlichen Hochschullehrer/innen oder Bewerber/innen in gleichwertiger wissenschaftlicher Position
  • Vorstellung des Forschungsvorhabens
  • in deutscher Sprache
  • mit Zeitplan
  • maximal 1.500 Euro pro Monat
  • mindestens 6 Wochen, höchstens 12 Monate, Masterstudierende und Promovierende höchstens 6 Monate
  • nur bei einem Auslandsaufenthalt deutscher Wissenschaftler/innen
  • mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis grundlegender Sprachkenntnisse des Gastlandes
  • Angaben zur beabsichtigten Tätigkeit der/des Stipendiat/in nach Ende des Forschungsvorhabens
  • Angabe, ob und welche weiteren Stipendien bei anderen Institutionen beantragt wurden
  • mind. habilitiert
  • an anderen deutschen Hochschulen tätig als Antragsteller/in
  • von verschiedenen deutschen Hochschulen
  • Angabe von Name, Titel, Funktion, Institution, Adresse, Telefon, Telefax, Email
  • eine Zustimmung der Genannten ist im Vorfeld eingeholt worden

Vorstellung der Stipendiat/innen auf www.heinrich-hertz-stiftung.de mit folgenden Angaben:

  • Bewerber/in: Name, Titel, Funktion, Foto (Hochformat)
  • Heimathochschule, wissenschaftliche Institution
  • Gasthochschule, wissenschaftliche Institution
  • Forschungsvorhaben: Kurzfassung
  • Antragsteller/in: Name, Titel, Funktion, Hochschule 
  • Prüfung der Voraussetzungen für Beurlaubung
  • Klärung der Weitergewährung der Dienstbezüge